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Sozialhilfe/Bestattungsvorsorge

Das Sozialgericht Aachen hat am 11.10.2011 entschieden, dass ein Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegeheimkosten nicht mit der Begründung ablehnen darf, der Pflegebedürftige müsse zuvor einen Bestattungsvorsorgevertrag kündigen und das für eine angemessene Beerdigung zweckgebundene Geld in einem Umfang von etwa 8.000,00 € zunächst einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Veranstaltungen

Unsere Vortragsreihe- Veranstaltungsort:Kaiserstrasse 51 in 52134 Herzogenrath- Kohlscheid

 

1. Erbrecht Teil I
Donnerstag, 1.3.2012 17.00 Uhr
Themen: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

 

2. Arbeitsrecht Teil I
Donnerstag, 8.3.2012 17.00 Uhr
Themen: Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Abfindung, Kündigungsschutz, Arbeitslosenversicherung

 

3. Erbrecht Teil II
Donnerstag15.3.2012 17 Uhr
Themen: Testament und sonstige letztwillige Verfügungen

 

4. Arbeitsrecht Teil II
Dienstag 20.3.2012 17 Uhr

Themen: fristlose Kündigung, Befristung von Arbeitsverhältnissen

 

5. Erbrecht Teil III
Donnerstag 29.3.2012 17 Uhr
Themen: Erbengemeinschaft, ihre Verwaltung und Auseinandersetzung, Haftung der Erben

 

6. Arbeitsrecht Teil III
Donnerstag 3.4.2012 17 Uhr
Themen: Arbeitsverträge und Urlaubsabgeltung

 

Anmeldung notwendig aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos.

Aktuelles

Hier finden Sie in Kürze Informationen zu neuen Gesetzeserhebungen und worauf Sie sonst noch achten sollten.

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Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Vertragsgestaltung sollte bereits im Vorfeld darauf geachtet werden, dass jede vertragliche Leistung in den richtigen rechtlichen Kontext eingeordnet wird. Damit lassen sich von vornherein kostenintensive und im Ausgang ungewisse Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Wir

  • sorgen für die Gestaltung Ihrer Verträge,
  • beraten Sie in allen Vertragsangelegenheiten,
  • kümmern uns um die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche,
  • verteidigen Sie bei zu Unrecht geltend gemachten Ansprüchen und
  • vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten.