Das Sozialgericht Aachen hat am 11.10.2011 entschieden, dass ein Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegeheimkosten nicht mit der Begründung ablehnen darf, der Pflegebedürftige müsse zuvor einen Bestattungsvorsorgevertrag kündigen und das für eine angemessene Beerdigung zweckgebundene Geld in einem Umfang von etwa 8.000,00 € zunächst einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
Unsere Vortragsreihe- Veranstaltungsort:Kaiserstrasse 51 in 52134 Herzogenrath- Kohlscheid
1. Erbrecht Teil I
2. Arbeitsrecht Teil I
3. Erbrecht Teil II
4. Arbeitsrecht Teil II
5. Erbrecht Teil III
6. Arbeitsrecht Teil III
Anmeldung notwendig aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. | |
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